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0. Lernkostenreformation

Bereits vor Gründung des Rd7 existierten die folgenden Hausregeln zur Neuregelung von Lernkosten, die auch nach Gründung des Rats ihre Gültigkeit behalten haben:

  • Lernkosten sind vereinfacht und reduziert zu 1 GS pro EP.
  • Beim doppelten Verlernen werden Geldkosten in Höhe der 4-fachen EP-Kosten fällig.
  • Wir nennen GS Groschen, um den Unterschied zum Regelwerk zu betonen und weil der Groschen bei uns nicht aus mehreren Gramm Gold besteht.

Da die Lernkosten im Durchschnitt reduziert wurden, kann/sollte der Spielleiter Geld-Belohnungen aus Abenteuern reduzieren. Mit Hausregel 36. EP-Vergabe auf hohen Graden wurde zudem die EP-Vergabe nach Regelwerk angepasst und für höhere Grade reduziert.

Beispiel Doppelt verlernen

Anton möchte 100 EP ('ursprüngliche EP'), die er als Belohnung aus einem Abenteurer bekommen hat, doppelt verlernen. Dafür muss er zunächst 100 GS ausgeben, um die ursprünglichen EP zu verlernen. Dann kann er sich für weitere 100 GS die ursprünglichen EP verdoppeln ('gekaufte EP'). Um die gekauften EP verlernen zu können, muss er wiederum 100 GS investieren.

Damit muss Anton 100 EP und 3*100 = 300 GS ausgeben, um effektiv 200 EP zu verlernen.