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22. Geprägte Runenstäbe

Der zweiundzwanzigste Beschluss des prägenden Rates der Sieben zu geprägten Runenstäben:

Die AP Kosten für geprägte Runenstäbe werden nicht bei Anwendung, sondern bei Herstellung ausgegeben. Somit können sie prinzipiell auch dann eingesetzt werden, wenn der Träger 0 AP hat. Ein Thaumaturg kann auf sich selbst mehrere Runenstäbe prägen, die zusammen mit einen normalen Runenstäben für das von ihm tragbare Maximum an Runenstäben zusammen addiert werden.

Die Haltbarkeit von geprägten Runenstäben ist 2+Grad des Herstellers/2 [aufgerundet] (im Gegensatz zur Haltbarkeit von normalen Runenstäben, die 6+Grad des Thaumaturgen beträgt). Geprägte Runenstäbe kosten 5+1 GS (siehe Errata) in der Herstellung.

Wie im Regelwerk beschrieben werden die +8 auf Resistenz für den Widerstandswurf gegen mit geprägten Runenstäben gewirkter Magie beibehalten. Diese Regel wird auf Abwehrwürfe erweitert, sodass alle Widerstandswürfe gleichbehandelt werden. Diese Regelung gitl auch, wenn der Thaumaturg einen Runenstab auf sich selbst prägt.