30. Entfällt
Diese Hausregel ist ein Spezialfall von 44. Verwandlung und Grad.
Der dreißigste Beschluss des wandelbaren Rates der Sieben zum Grad eines Verwandelten Untoten:
Der Grad eines Verwandelten Untoten ist der abgerundete Durchschnitt vom typischen Rassen-spezifischen Grad des ehemals lebenden Wesens und des rassentypischen Grad des Zielwesens.