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30. Entfällt

Diese Hausregel ist ein Spezialfall von 44. Verwandlung und Grad.

Der dreißigste Beschluss des wandelbaren Rates der Sieben zum Grad eines Verwandelten Untoten:

Der Grad eines Verwandelten Untoten ist der abgerundete Durchschnitt vom typischen Rassen-spezifischen Grad des ehemals lebenden Wesens und des rassentypischen Grad des Zielwesens.