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32. Gleichzeitige Konzentration

Der zweiundreißigste Beschluss des konzentrierten Rats der Sieben zur gleichzeitigen Konzentration:

Im Allgemeinen ist es einem Zauberer nur möglich sich auf eine Aktion zu konzentrieren. Eine Ausnahme stellt dabei die Anwendung des Zaubers "Zwiesprache" bei gleichzeitiger Anwendung des Zaubers "Freundesauge" dar.