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55. Kooperatives Binden

Der fünfundfünfzigste Beschluss des kooperativen Rates der Sieben zum gemeinsamen Herstellen von Artefakten:

Ein Binden-Zauberer (der Binder) und ein Zauberer (der Aktivierer) haben die Fähigkeit zu kooperieren. Dazu muss der Aktivierer den Zauber Aktivieren von x haben und somit die Vorraussetzung x. Der Binder muss nur Binden (oder Weihen etc.) können. Beide können dann gemeinsam ein Artefakt herstellen.

Dazu muss der Binder und der Aktivierer einen EW:Zaubern-4 schaffen. Einer der beiden muss einen EW:Thaumalogie schaffen, der andere muss einen EW:Zauberkunde oder EW:Thaumalogie (beide versuchbar) schaffen. Über den gesamten Monat ist der Aktivierer Vollzeit und der Binder Halbzeit beschäftigt.

Dies gilt für

  • thaumaturgische Zauber
  • Arkane Spruchzauber
  • Thaumatherapie (eingeschränkt, sodass ein Artefakt ggf. z.B. einen Trank braut, aber ein Arzt unterstützen muss).