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62. Gezielte Angriffe im Fernkampf

Der zweiundsechzigste Beschluss des scharfschießenden Rates der Sieben zu gezielten Angriffen mit Fernkampfwaffen:

Wenn der Schütze einen EW:Scharfschießen schafft, darf er in der Runde einen "Gezielten Hieb" mit der Schusswaffe (ohne addiertes Scharfschießen) versuchen. Die Abzüge für große Distanz gelten explizit auch auf den zweiten Angriff. Im weiteren gelten die gleichen Regeln wie für gezielte Hiebe

Wenn der Scharfschießen scheitert, ist die Handlung und Runde ohne Schussgelegenheit verstrichen.