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64. Reichweite von Willensakten

Klarstellung
Der vierundsechzigste Beschluss des weitsehenden Rats der Sieben zum Beenden von Zauberwirkungen:

Zauber, die durch einen einfachen Gedanken beendet werden können, und bei denen keine explizite Angabe zur Reichweite dieses Vorgangs existiert, benötigen ausschließlich Sichtweite. Der Zauberer muss nicht in der ursprünglichen Zauberreichweite sein.

Dies betrifft unter anderem alle Wandzauber, Böser Blick, Lichtbrücke und Himmelsleiter.

Der vierundsechzigste Beschluss des weitsehenden Rats der Sieben zum Beenden von Zauberwirkungen:

Zauber, die durch einen einfachen Gedanken beendet werden können, benötigen ausschließlich Sichtweite. Der Zauberer muss nicht in der ursprünglichen Zauberreichweite sein. Dies ist explizit auch für 'Befestigen' möglich, welches im Regeltext jeweils nur auf Berührung wirkt. (Diese Regel betrifft u.a. auch Wandzauber)