65. Schadensbonus im Fernkampf
Der fünfundsechzigste Beschluss des geschickt zielenden Rats der Sieben zu Schadensbonus im Fernkampf:
Neben dem Schadensbonus (SchB) für Nahkampfwaffen wird auch für Wurf- und Schusswaffen ein persönlicher Schadensbonus angesetzt. Dieser berechnet sich abweichend durch Gs/30 -1.