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65. Schadensbonus im Fernkampf

Der fünfundsechzigste Beschluss des geschickt zielenden Rats der Sieben zu Schadensbonus im Fernkampf:

Neben dem Schadensbonus (SchB) für Nahkampfwaffen wird auch für Wurf- und Schusswaffen ein persönlicher Schadensbonus angesetzt. Dieser berechnet sich abweichend durch Gs/30 -1.