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72. Nachlernen von Zauberkategorien

Der zweiundsiebzigste Beschluss des Rats der Sieben zum Nachlernen von Zauberkategorien ohne Klassenwechsel:

Eine neue Zauberkategorie kann für 90*120=10800 EP hinzugelernt werden, sodass anschließend Zauber daraus für 120 EP je LE gelernt werden können. Allerdings wird die Zauberkategorie dann nicht mit dem normalen Zaubernwert, sondern mit einem eigenen Wert gezaubert. Dieser steigert sich ab dem Zeitpunkt des Lernens über die EP, die man anschließend erhält entsprechend den Gradgrenzen bis die Zauber Werte gleich sind. Allerdings müssen in der Regel als zusätzliche Voraussetzungen bestimmte Fertigkeiten gelernt und auf bestimmte Werte gesteigert werden.

Als Zauberkategorien in diesem Sinne zählen:

  • Spruchzauberei ("arkan") – alle Zauber, die Magier erlernen können. Voraussetzungen:

    • Charakterklasse Zauberer (bspw. Th)
    • Zauberkunde +15
  • Bardentum – alle Bardenlieder. Voraussetzungen:

    • Landeskunde +10
    • Musizieren +18 für min. 2 "Instrumente"
    • besondere Verbindung zum Weltenlied (nach besonnener Entscheidung des Spielers)
  • Thaumaturgie – alle Zauber, die Thaumaturgen erlernen können. Voraussetzungen:

    • Charakterklasse Zauberer
    • Thaumagraphie +15
  • Thaumatherapie. Voraussetzungen:

    • Charakterklasse Zauberer
    • Heilkunde +14
    • Alchimie +14

Weitere Zauberkategorien und die Lernbarkeit der meisten Kategorien durch Krieger sind noch nicht spezifiziert.

Beispiel

Man erlernt auf Grad 30 Thaumatherapie. Ab dem Moment wo man es fertig gelernt hat, notiert man seinen ES und gilt für Thaumatherapie als Grad 1 (also Zaubern +11+Bonus). 500 EP später gilt man für Thaumatherapie als Grad 4 und hat somit Zaubern +13+Bonus. Erst nach 9000 zusätzlichen EP ist man auf maximalem Zaubenwert für die neue Kategorie.