77. LE für Waffenfertigkeiten
Der siebenundsiebzigste Beschluss des waffenstarrenden Rates der Sieben zum Neulernen von Waffenfertigkeiten:
Die Lerneinheiten von Waffen werden grundsätzlich halbiert. Dies gilt auch für die verfügbaren Lerneinheiten bei Erstellung. Das nachträgliche Erlernen von Waffen wird somit vergünstigt.