Zum Inhalt

77. LE für Waffenfertigkeiten

Der siebenundsiebzigste Beschluss des waffenstarrenden Rates der Sieben zum Neulernen von Waffenfertigkeiten:

Die Lerneinheiten von Waffen werden grundsätzlich halbiert. Dies gilt auch für die verfügbaren Lerneinheiten bei Erstellung. Das nachträgliche Erlernen von Waffen wird somit vergünstigt.