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81. Praxispunkte für ungelernte Fertigkeiten

Der einundachtzigste Beschluss des geübten Rates der Sieben zu Praxispunkten auf ungelernte Fähigkeiten:

Bei einer gewürfelten 20 auf eine ungelernte Fähigkeit erhält der Charakter einen Praxispunkt, der zur Kostenreduktion beim Erlernen der Fähigkeit verwendet werden kann. (1 PP=1/3 LE)