89. Bewegung während Bardenliedern
Die neunundachzigste Hausregel des besonders bardisch bewegten Rats der Sieben zur Bewegung während Bardenliedern:
Während der Zauberdauer von Bardenliedern kann sich der Barde bewegen, sofern sein Instrument das zulässt. Für typische Bardeninstrumente ist dabei in der Regel eine Bewegung mit bis zu B/2 zulässig.