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89. Bewegung während Bardenliedern

Die neunundachzigste Hausregel des besonders bardisch bewegten Rats der Sieben zur Bewegung während Bardenliedern:

Während der Zauberdauer von Bardenliedern kann sich der Barde bewegen, sofern sein Instrument das zulässt. Für typische Bardeninstrumente ist dabei in der Regel eine Bewegung mit bis zu B/2 zulässig.