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26. Länge und Dicke von Wänden

Der sechsundzwanzigste Beschluss des variablen Rates der Sieben zur Länge und Dicke von Wänden:

Die nach Regelwerk angegebene Länge und Dicke (Wirkungsbereich bzw Beschreibungstext) werden als Maximalgrenzen interpretiert. Die tatsächliche Länge und Dicke kann der Zauberer beim zaubern frei festlegen.

Bei kleineren Wänden (etwa eine Wand in einem 5cm breiten Spalt oder eine lediglich 1cm dicke Wand) bleibt es dem Spielleiter überlassen, die zusäztliche Schwierigkeit durch signifikante Abzüge auf den EW:Zaubern darzustellen. Die AP-Kosten betragen 1 AP pro angefangenen Meter Wandlänge.