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35. Vergiftung durch Rüstung

Der fünfunddreißigste Beschluss des gerüsteten Rats der Sieben zum Schutz von Rüstungen zur Vergiftung:

Wird ein Abenteurer mit einer vergifteten Waffe, einem giftigen Biß oder einem Giftstachel angegriffen, so schützt ihn seine Rüstung indirekt vor dem Gift. Erzielt der Gegner einen schweren Treffer, durch den der Getroffene dank seines Rüstungsschutzes keine LP verliert, so wird der PW:Gift um das Zehnfache des Rüstungsschutzes erleichtert.