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58. Nichttödliche Angriffe

Der achtundfünfzigste Beschluss des Rats der Sieben zum Nehmen von Gefangenen in Kämpfen:

Um einen Gegner weniger tödlich zu treffen, ist es möglich, gezielt nicht tödliche Treffer zu versuchen. Ein solcher Treffer bspw. in eine Gliedmaße begrenzt den LP Schaden, sodass ein Gegner höchstens handlungsunfähig wird. Dies ist in der Regel bei 3 LP der Fall. Magischer Zusatzschaden kann auf diese Weise nicht verhindert werden.

Auch bei einem gezielt nicht-tödlichen Treffer kann das Opfer sterben, bspw. indem es verblutet. Ein abgetrenntes Bein kann so durch einen Verlust von 2 LP in der Runde modelliert werden; schwere innere Blutungen durch 1 LP pro Runde.

Es ist natürlich möglich, dass ein Opfer am Schock sterben kann (bei passenden Wesen/Persönlichkeiten/Situationen z.B. durch PW:Ko).

Beispiel

Herbert mit SchB+5 haut mit seiner Streitaxt auf einen bereits verletzten (noch 6 LP) flüchtenden und ungerüstetem Gegner ins Bein. Dessen LP fallen dank der Hausregel nur auf 3. Da Herberts Axt allerdings eine magische (+0/+2) Axt ist, sinken sinken die LP auf 1. Auch trennt Herberts Hieb dem Gegner das Bein ab, sodass dieser jede Runde 2 LP durch Verbluten verliert. Somit hat Herbert noch eine ganze Runde um seinen Gegner zu vereisen, bevor dessen LP unter 0 fallen.