68. Individualisierung von Thaumagralen
Der achtundsechzigste Beschluss des Kreativität preisenden Rats der Sieben zur Individualisierung von Thaumagralen:
Zusätzlich zu den im Mysterium genannten können Thaumagralen auch andere Zauber aufgeprägt werden, die charakterlich und kulturell passend sind.
Ob ein Zauber in einer bestimmten Weise aufgeprägt werden kann, wird im Einzelfall durch den Spielleiter entschieden. Alternativ ist auch möglich, den gewünschten Zauber in einer geeigneten Regeldiskussionsgruppe anzubringen.
Einige im Rd7 angebrachte und zugelassene Zauber sind im Hausregelzauber-Kanal zu finden.